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   OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14   

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OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14 (https://dejure.org/2014,36365)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.2014 - 15 Verg 6/14 (https://dejure.org/2014,36365)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 2014 - 15 Verg 6/14 (https://dejure.org/2014,36365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien für Bieter erkennbar!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Bietergemeinschaften sind (doch) grundsätzlich zulässig!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bietergemeinschaften und Kartellverbot

Besprechungen u.ä. (7)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien für Bieter erkennbar!

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien: Bieter muss bis zum Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist rügen!

  • ams-rae.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien: Bieter muss bis zum Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist rügen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien: Bieter muss unverzüglich rügen (VPR 2015, 49)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig! (VPR 2015, 8)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig! (IBR 2015, 23)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien: Bieter muss unverzüglich rügen! (IBR 2015, 25)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2015, 312
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2012 - 15 Verg 10/12

    Tragwerksplanung - Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Vergaberechtswidrige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    (b) Die Vergabekammer ist hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die Erkennbarkeit von Verstößen gegen Vergabevorschriften im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB ebenso wie das Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes nach Nr. 1 zwei Komponenten hat, dass nämlich die Frage der Erkennbarkeit in diesem Sinne auf die einen Rechtsverstoß begründenden Tatsachen einerseits und deren rechtliche Bewertung als Vergaberechtsverstoß andererseits zu beziehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2014 - Verg 26/13 -, juris Rn. 29, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010 - 13 Verg 16/09 -, juris Rn. 29, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12 - juris, m.w.N.).

    Maßgeblich ist daher, ob der Bieter den Vergaberechtsverstoß bei sorgfältiger Prüfung ohne besonderen Rechtsrat hätte erkennen können und müssen, wobei zu fordern ist, dass der Bieter mit den wichtigsten Regeln des Vergaberechts vertraut ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2011 - 15 Verg 6/11 - juris, Rn. 31, und Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12 - juris; Reidt/Stickler/Glahs-Reidt, Vergaberecht, a.a.O., Rn. 61, 58, zu § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; jurisPK-Summa, VergabeR, 4. Aufl., § 107 GWB, Rn. 252 ff., 259, m.w.N.).

    40 Zutreffend hat die Vergabekammer daher angenommen, dass zwar noch vor einigen Jahren von einem Bieter keine Kenntnis vom Verbot der Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien erwartet werden konnte und dass daher die Rügepflicht in der Regel an der fehlenden "Erkennbarkeit" des Vergabeverstoßes gescheitert ist (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 VK 23/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 16/11 -, VergabeR 2012, 227, 229), dass aber diese Problematik zwischenzeitlich so intensiv und wiederholt in Rechtsprechung, Literatur und Bieterkreisen behandelt und thematisiert worden ist, dass sich ein durchschnittliches Unternehmen, das nicht völlig unerfahren auf dem maßgeblichen Markt ist und sich für einen größeren öffentlichen Auftrag interessiert, vor diesem Thema nicht verschließen kann (vgl. OLG München, VergabeR 2014, 52 ff.; a.A.: VK Bund, IBR 2014, 563).

    Ob die Rüge dagegen nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unzulässig ist, hängt von der zweifelhaften Frage ab, ob die genannte Regelung mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12 - juris, m.w.N.).

  • KG, 24.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Irrtümliche Durchführung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    Soweit die Antragstellerin die Entscheidung des Kammergerichts vom 24.10.2013 - Verg 11/13 - ins Feld führe, habe der dortigen Entscheidung eine nicht vergleichbare Fallkonstellation zugrunde gelegen.

    52 Dahin gestellt bleiben kann dabei, ob der Senat die neue Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 24.10.2013 - Verg 11/13 - juris) für tragfähig oder gar überzeugend hält und sich dieser anschließt, oder ob er an der eigenen Rechtsprechung festhält, wonach das Eingehen einer Bietergemeinschaft eine grundsätzlich zulässige, weil vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit darstellt, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen, und die Eingehung einer Bietergemeinschaft nur dann ausgeschlossen ist, wenn besondere Umstände auf eine Absicht der beteiligten Unternehmen schließen lassen, sich unberechtigte Wettbewerbsvorteile zu verschaffen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2010 - 15 Verg 1/10 - juris Rn. 16; so auch: Overbuschmann, VergabeR 2014, 634 ff., m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2010 - 15 Verg 1/10

    Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Vergabenachprüfungsantrag: Beginn der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    Abgesehen davon erscheine das vom Kammergericht zugrunde gelegte Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Bewertung der Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft angreifbar, stehe insbesondere im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Entscheidung vom 08.01.2010 - 15 Verg 1/10 -).

    52 Dahin gestellt bleiben kann dabei, ob der Senat die neue Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 24.10.2013 - Verg 11/13 - juris) für tragfähig oder gar überzeugend hält und sich dieser anschließt, oder ob er an der eigenen Rechtsprechung festhält, wonach das Eingehen einer Bietergemeinschaft eine grundsätzlich zulässige, weil vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit darstellt, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen, und die Eingehung einer Bietergemeinschaft nur dann ausgeschlossen ist, wenn besondere Umstände auf eine Absicht der beteiligten Unternehmen schließen lassen, sich unberechtigte Wettbewerbsvorteile zu verschaffen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2010 - 15 Verg 1/10 - juris Rn. 16; so auch: Overbuschmann, VergabeR 2014, 634 ff., m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    Hiernach kommt eine Rügepräklusion wegen unterbliebener Rüge trotz Erkennbarkeit des beanstandeten Vergaberechtsverstoßes in der Regel nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht; der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewerbung auffallen muss (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 03.08.2011, VII-Verg 30/11, VergabeR 2011, 868, 870, und VII-Verg 16/11, VergabeR 2012, 227, 229).

    40 Zutreffend hat die Vergabekammer daher angenommen, dass zwar noch vor einigen Jahren von einem Bieter keine Kenntnis vom Verbot der Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien erwartet werden konnte und dass daher die Rügepflicht in der Regel an der fehlenden "Erkennbarkeit" des Vergabeverstoßes gescheitert ist (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 VK 23/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 16/11 -, VergabeR 2012, 227, 229), dass aber diese Problematik zwischenzeitlich so intensiv und wiederholt in Rechtsprechung, Literatur und Bieterkreisen behandelt und thematisiert worden ist, dass sich ein durchschnittliches Unternehmen, das nicht völlig unerfahren auf dem maßgeblichen Markt ist und sich für einen größeren öffentlichen Auftrag interessiert, vor diesem Thema nicht verschließen kann (vgl. OLG München, VergabeR 2014, 52 ff.; a.A.: VK Bund, IBR 2014, 563).

  • EuGH, 18.09.2014 - C-549/13

    Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    (c) Nachdem weder das LTMG Baden-Württemberg noch das LTTG Rheinland-Pfalz auf das vorliegende Vergabeverfahren anwendbar sind, kommt es auf die Frage der Vereinbarkeit dieser Gesetze mit dem Recht der Europäischen Union, an der nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18.09.2014 - C-549/13 - mehr denn je gezweifelt werden kann, nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachträglich gestellte Mindestanforderungen zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    Insoweit hat die Vergabekammer richtig darauf hingewiesen, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Geltung des LTMG Baden-Württemberg für das hiesige Vergabeverfahren nicht die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt ist, sondern vielmehr der Zeitpunkt des ersten nach außen erkennbaren Schritts des Vergabeverfahrens, der in der Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt liegt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.05.2014 - 15 Verg 4/13 -).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    (b) Die Vergabekammer ist hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die Erkennbarkeit von Verstößen gegen Vergabevorschriften im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB ebenso wie das Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes nach Nr. 1 zwei Komponenten hat, dass nämlich die Frage der Erkennbarkeit in diesem Sinne auf die einen Rechtsverstoß begründenden Tatsachen einerseits und deren rechtliche Bewertung als Vergaberechtsverstoß andererseits zu beziehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2014 - Verg 26/13 -, juris Rn. 29, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010 - 13 Verg 16/09 -, juris Rn. 29, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12 - juris, m.w.N.).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    38 (a) An der Vereinbarkeit der Regelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB mit dem zugrunde liegenden Recht der Europäischen Union bestehen dabei keine Zweifel (vgl. EuGH, Urteil vom 11.10.2007 - Rs. C-241/06 (Lämmerzahl), Rn. 56 - juris; Reidt/Stickler/Glahs-Reidt, Vergaberecht, 3. Aufl., § 107 GWB, Rn. 43 f., m.w.N.; Byok/Jaeger-Byok, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 107 Rn. 78, m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    (b) Die Vergabekammer ist hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die Erkennbarkeit von Verstößen gegen Vergabevorschriften im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB ebenso wie das Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes nach Nr. 1 zwei Komponenten hat, dass nämlich die Frage der Erkennbarkeit in diesem Sinne auf die einen Rechtsverstoß begründenden Tatsachen einerseits und deren rechtliche Bewertung als Vergaberechtsverstoß andererseits zu beziehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2014 - Verg 26/13 -, juris Rn. 29, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010 - 13 Verg 16/09 -, juris Rn. 29, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12 - juris, m.w.N.).
  • OLG München, 25.07.2013 - Verg 7/13

    Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Wertung einer Präsentation anhand nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14
    40 Zutreffend hat die Vergabekammer daher angenommen, dass zwar noch vor einigen Jahren von einem Bieter keine Kenntnis vom Verbot der Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien erwartet werden konnte und dass daher die Rügepflicht in der Regel an der fehlenden "Erkennbarkeit" des Vergabeverstoßes gescheitert ist (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 VK 23/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 16/11 -, VergabeR 2012, 227, 229), dass aber diese Problematik zwischenzeitlich so intensiv und wiederholt in Rechtsprechung, Literatur und Bieterkreisen behandelt und thematisiert worden ist, dass sich ein durchschnittliches Unternehmen, das nicht völlig unerfahren auf dem maßgeblichen Markt ist und sich für einen größeren öffentlichen Auftrag interessiert, vor diesem Thema nicht verschließen kann (vgl. OLG München, VergabeR 2014, 52 ff.; a.A.: VK Bund, IBR 2014, 563).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2011 - 15 Verg 6/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rügepräklusion bei unzulässiger Vermengung von

  • VK Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 1 VK 15/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kenntnis eines Bieters vom Verbot der Vermischung

  • VK Bund, 17.03.2014 - VK 1-12/14

    Nachprüfungsverfahren: Beschaffung von 2,5t Außenlastnetzen für Hubschrauber

  • VK Baden-Württemberg, 08.06.2010 - 1 VK 23/10

    Vergabe "molekulargenetisch-analytische Leistungen …"

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Die Erkennbarkeit der die (mögliche) Vergaberechtswidrigkeit begründenden Tatsachen ist mithin nicht ausreichend; hinzutreten muss vielmehr auch das Bewusstsein, dass hieraus in rechtlicher Hinsicht ein Vergaberechtsverstoß resultieren könnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2014, Verg 26/13, VergabeR 2014, 424; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII Verg 8/13 VergabeR 2014, 46; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2015, NZBau 2015, 319; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 2016, 11 Verg 4/16, IBR 2016, 606; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. November 2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 711 zu § 107 GWB a.F., m.w.N.).

    Eine Rügepräklusion kommt deshalb im allgemeinen bei solchen Rechtsverstößen in Betracht, die sich auf eine allgemeine Überzeugung der Vergabepraxis gründen und gewissermaßen aufgrund einer Parallelwertung in der Laiensphäre und ohne Anwendung juristischen Sachverstandes ins Auge fallen (vgl. OLG Frankfurt NZBau 2015, 319; OLG Düsseldorf VergabeR 2014, 46; OLG Düsseldorf VergabeR 2014, 424; OLG Karlsruhe VergabeR 2015, 210; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 713 zu § 107 GWB a.F.).

    Der Vergaberechtsverstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots unter Beachtung der gebotenen üblichen Sorgfalt ohne weiteres auffällt (vgl. OLG Karlsruhe VergabeR 2015, 210).

    Auch wenn man bei einem Durchschnittsbieter nicht eine umfassende Kenntnis der vergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung voraussetzen kann und dieser insbesondere auch nicht im Einzelnen die Rechtsprechung zur Auslegung dieser Bestimmungen kennen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 2016, 11 Verg 4/16, IBR 2016, 606; OLG Düsseldorf VergabeR 2014, 424; Wiese in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 107 Rdnr. 112), darf von ihm aber zumindest in aller Regel erwartet werden, dass er den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nimmt und mit den wichtigsten Regeln des Vergaberechts vertraut ist sowie weiß, welchen Mindestanforderungen die Vergabeunterlagen genügen müssen (vgl. OLG Karlsruhe VergabeR 2015, 210; OLG Celle VergabeR 2012, 176; Wiese in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 112 zu § 107 GWB a.F.; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, JurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., Rdn. 277 zu § 160 GWB n.F.; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 715 zu § 107 GWB a.F.).

    Denn dies beruht erkennbar auf dem Bestreben des Antragsgegners, keine Möglichkeit zur Durchsetzung der eigenen Interessen im Nachprüfungsverfahren ungenutzt zu lassen (vgl. ebenso: OLG Karlsruhe VergabeR 2015, 210).

  • OLG Saarbrücken, 27.06.2016 - 1 Verg 2/16

    Zulässigkeit der Beteiligung von Bietergemeinschaften an einer öffentlichen

    Die Obliegenheit zur vorherigen Rüge ist eine von der Vergabekammer von Amts wegen zu beachtende, in der Regelzwingende Sachentscheidungs- oder Zugangsvoraussetzung für das Nachprüfungsverfahren (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. November 2014 - 15 Verg 6/14 - juris, Rn. 34; Weyand, a.a.O. Rn. 337 zu § 107 GWB mwN; Ziekow/Völlink, a.a.O Rn. 36; Kadenbach, in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Aufl. 2014, § 107 Rn. 48).
  • VK Südbayern, 01.02.2016 - Z3-3-3194-1-58-11/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

    Komme für die fragliche Dienstleistung unter Marktgesichtspunkten eine Vielzahl von - lokalen - Unternehmen in Betracht, könne der Zusammenschluss lediglich von zwei Unternehmen den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.02.2012 - Verg W 1/12, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.11.201 - 15 Verg 6/14).

    Abzustellen sei auf die Anzahl potentieller Interessenten an den Verkehrsleistungen im Markt (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.11.2014 - 15 Verg 6/14).

    Auch das OLG Karlsruhe (z.B. Beschluss vom 05.11.2014 - Az.: 15 Verg 6/14 und vom 08.01.2010 - Az.: 15 Verg 1/10) vertritt eine großzügigere Sicht, wonach das Eingehen einer Bietergemeinschaft eine grundsätzlich zulässige, weil vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit darstellt, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen, und die Eingehung einer Bietergemeinschaft nur dann ausgeschlossen ist, wenn besondere Umstände auf eine Absicht der beteiligten Unternehmen schließen lassen, sich unberechtigte Wettbewerbsvorteile zu verschaffen (so auch: Overbuschmann, VergabeR 2014, 634 ff., m.w.N.).

  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

    Ist eine vergaberechtliche Problematik intensiv und wiederholt in Rechtsprechung, Literatur und Bieterkreisen behandelt und thematisiert worden, so dass sich ein durchschnittliches Unternehmen, das nicht völlig unerfahren auf dem maßgeblichen Markt ist und sich für einen größeren öffentlichen Auftrag interessiert, vor diesem Thema nicht verschließen kann, ist von einer Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes auszugehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210).

    Soweit das OLG Karlsruhe in einer neueren Entscheidung (Beschl. vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210) die Erkennbarkeit eines etwaigen Vergaberechtsverstoß wegen Verletzung von Tariftreue- und Mindestlohngesetzen als nicht erkennbar bewertet hat, weil der dortigen Antragstellerin die Rechtswidrigkeit des Fehlens einer Anforderung von Bietererklärungen nach den Landestariftreue- und Mindestlohngesetzen nicht bekannt wer, betrifft dies nicht die hier zur Entscheidung anstehende Fallkonstellation.

    Ob die Ast den behaupteten Vergaberechtsverstoß damit unverzüglich gerügt hat und ob die Regelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, die darauf abzielt, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, einen erkannten Vergabefehler BO schnell wie möglich zu beseitigen und dadurch unnötige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. vom 28.01.2010, C-406/08, NZBau 2010, 183) im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der "Unverzüglichkeit mit Art. 1 Abs. 1 der Rechtsmittelrichtlinie unvereinbar ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. vom 16.09.-, 1 Verg 5/13, VergabeR 2014, 28, IBR -, 762; Eydner, VPR 2014, 110; Hübner, VergabeR 2010, 414; Immenga/Mestmäcker, § 107 GWB, Rn. 70 ff.; Krohn, NZBau 2010, 188; Pünder/Schellenberg, § 107 GWB; Rn. 88; Stumpf, EuZW 2014, 337; Weyand, IBR 2010, 159) oder weiterhin anzuwenden ist (vgl. erkennende Kammer, Beschl. vom 18.07.2014, VK-SH 10/14; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210; OLG Hamburg, Beschl. vom 02.10.2012, 1 Verg 3/12, IBR 2014, 1357; OLG Rostock, Beschl. vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10.

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im

    Der Verstoß müsse so offensichtlich sein, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewertung auffallen müsse (OLG Karlsruhe Beschluss vom 5.11.2014 - 15 Verg. 6/14).

    Sie meint unter Bezugnahme auf Rechtsprechung zu § 160 GWB (bzw. zu § 107 GWB a.F.), die Erkennbarkeit des Verstoßes anzunehmen komme nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht, der Verstoß müsse so offensichtlich sein, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewertung auffallen müsse (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 5.11.2014, 15 Verg 6/14 juris Rn. 39).

  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die

    Die Erkennbarkeit von vermeintlichen Verstößen gegen Vergabevorschriften im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB muss sich dabei auf zwei Komponenten beziehen: Neben der Erkennbarkeit der die (mögliche) Vergaberechtswidrigkeit begründenden Tatsachen muss auch das Bewusstsein hinzutreten, dass hieraus in rechtlicher Hinsicht ein Vergaberechtsverstoß resultieren könnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2014, Verg 26/13, VergabeR 2014, 424; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII Verg 8/13 VergabeR 2014, 46; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2015, NZBau 2015, 319; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 2016, 11 Verg 4/16, IBR 2016, 606; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. November 2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 711 zu § 107 GWB a.F., m.w.N.).

    Eine Rügepräklusion kommt deshalb im allgemeinen bei solchen Rechtsverstößen in Betracht, die sich auf eine allgemeine Überzeugung der Vergabepraxis gründen und gewissermaßen aufgrund einer Parallelwertung in der Laiensphäre und ohne Anwendung juristischen Sachverstandes ohne weiteres ins Auge fallen (vgl. OLG Frankfurt NZBau 2015, 319; OLG Düsseldorf VergabeR 2014, 46; OLG Düsseldorf VergabeR 2014, 424; OLG Karlsruhe VergabeR 2015, 210; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 713 zu § 107 GWB a.F.).

  • VK Baden-Württemberg, 18.10.2016 - 1 VK 41/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabefehlers;

    Hinsichtlich der erst im Nachprüfungsverfahren durch den Bevollmächtigten der Antragstellerin gerügten Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erscheint es zwar zwischenzeitlich so, als dass dies zumindest im Bereich der VOF von einem verständigen Bieter auch ohne Zuhilfenahme von Rechtsrat erkennbar ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14, OLG München, Beschluss vom 25.07.2013, Verg 7/13), sodass ein Verstoß gegen die Rügeobliegenheit vorläge.
  • VK Baden-Württemberg, 22.12.2016 - 1 VK 50/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes;

    Einen Verstoß gegen dieses Verbot muss der Bieter daher unverzüglich rügen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2014 - 15 Verg 6/14, ebenso: VK Bund, Beschluss vom 30.08.2013 - VK 2-70/13; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2016 - 1 VK LSA 08/16).

    Für die Kammer besteht überdies keine Veranlassung, von der Entscheidung des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2014 - 15 Verg 6/14 - abzuweichen.

  • VK Südbayern, 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

    Genehmigung eines Versorgungsvertrags einer Apotheke

    Nach der Rechtsprechung (z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014 - VII Verg 22/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2014 - 15 Verg 6/14) seien Bietergemeinschaften prinzipiell als zulässig anzusehen, es sei denn, die Bildung der Bietergemeinschaft diene der Wettbewerbsbeschränkung, und die Bietergemeinschaftsmitglieder hätten ohne weiteres für die Leistungen selbstständig Angebote abgeben und damit zueinander in Wettbewerb treten können.
  • VK Niedersachsen, 08.04.2016 - VgK-04/16

    Zurückweisung eines Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungen "Betriebsführung

    Kurz zuvor hatte bereits das OLG Karlsruhe (Beschluss v. 05.11.2014 - 15 Verg 6/14 - zitiert nach ibr-online) entschieden, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft vergaberechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn die Mitglieder einer Bietergemeinschaft nur einen unerheblichen Marktanteil haben und erst durch das Eingehen der Bietergemeinschaft in die Lage versetzt, ein Angebot abzugeben und am Wettbewerb teilzunehmen.

    Die Beigeladene hat zunächst dargelegt, dass sie aufgrund der Beschreibung in der Auftragsbekanntmachung zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs bei der Entscheidung, ob sich die Unternehmen getrennt oder als Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren beteiligen, sowohl hinsichtlich des Loses 1 - Betriebsführung eines Heizkraftwerkes und Wärmenetzes - als auch bezüglich des Loses 2 - Betriebsführung einer Kältezentrale - vom größten denkbaren Leistungssoll, dass sich aus der Auftragsbekanntmachung ergibt, ausgegangen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2014 - 15 Verg 6/14).

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2021 - 15 Verg 4/21

    Europaweite Ausschreibung des Baus und der Inbetriebnahme einer

  • VK Hessen, 27.07.2015 - 69d-VK-24/15

    Honorarzone muss nicht vorgegeben werden!

  • VK Sachsen, 06.10.2021 - 1/SVK/030-21

    Im Verhandlungsverfahren muss verhandelt werden!

  • VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 7/19

    Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist erkennbar!

  • VK Sachsen, 12.06.2015 - 1/SVK/016-15

    Preisumrechnungsformel ist bekanntzumachen!

  • KG, 15.02.2019 - Verg 9/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfung der Antragsbefugnis von Amts wegen;

  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2016 - VK-SH 9/16

    Was sind "vergaberechtliche Anknüpfungs- oder Brückennormen"?

  • VK Baden-Württemberg, 01.09.2015 - 1 VK 30/15

    Öffentliche Auftragsvergabe: Rechtsverletzung bei Verstoß gegen die

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2020 - 2 VK 3/19

    Wann ist ein Vergaberechtsverstoß "erkennbar"?

  • VK Thüringen, 14.01.2015 - 250-4003-7807/2014-E-011-G
  • VK Thüringen, 14.01.2015 - 250-4003-7807/2014-E-01-G

    Auswechslung eines BIEGE-Partners führt zum Angebotsausschluss!

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